Telefonsprechstunde In regelmäßigen Abständen biete ich eine Telefonsprechstunde an, damit Bürger*innen mich direkt erreichen können. Anrufe im Wahlkreisbüro sind dann möglich unter Tel. (0731) 977 33 911.
Telefonsprechstunde In regelmäßigen Abständen bin ich telefonisch für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einfach anrufen unter Tel. 0731-97733911.
Telefonsprechstunde In regelmäßigen Abständen bin ich telefonisch für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einfach anrufen unter Tel. 0731-97733911.
Telefonsprechstunde Ich bin in regelmäßigen Abständen persönlich für die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis erreichbar. Einfach anrufen unter: 0731-97733911. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonsprechstunde Ich bin in regelmäßigen Abständen persönlich für die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis erreichbar. Einfach anrufen unter: 0731-97733911. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
WIRD VERSCHOBEN Telefonsprechstunde Ich bin in regelmäßigen Abständen persönlich für die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis erreichbar. Einfach anrufen unter: 0731-97733911. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonsprechstunde Ich bin in regelmäßigen Abständen persönlich für die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis erreichbar. Einfach anrufen unter: 0731-97733911. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonsprechstunde Ich bin in regelmäßigen Abständen persönlich für die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis erreichbar. Einfach anrufen unter: 0731-97733911. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonsprechstunde Ich bin in regelmäßigen Abständen persönlich für die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis erreichbar. Einfach anrufen unter: (030) 227-772471. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Telefonsprechstunde, 13-14 Uhr Ich bin in regelmäßigen Abständen persönlich für die Anliegen von Bürger*innen aus meinem Wahlkreis erreichbar. Einfach anrufen unter: 0731-97733911. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.