Rede zur Meinungsfreiheit 23. Februar 20244. März 2024 Die AfD beruft sich sehr gerne auf die Meinungsfreiheit, um ihre Hetze zu rechtfertigen. So auch letzte Woche, als sie das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt hat. Aber das Grundgesetz gibt es nicht à la carte. Wer sich auf den einen Teil bezieht, muss auch die anderen Punkte beachten. Die Pressefreiheit beispielsweise bedeutet der AfD gar nichts. Und dem Artikel 5 steht noch der Artikel 1 voraus, den sie fast schon routinemäßig missachtet. „Rede zur Meinungsfreiheit“ von YouTube anzeigen Click here to display content from YouTube. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen