Warum ich gegen die Fortsetzung des IRINI-Mandats gestimmt habe

Am 13. November 2025 wurde im Deutschen Bundestag über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI abgestimmt (Drucksache 21/2648).

Denn: Kaum eine Frage trifft das Gewissen von Abgeordneten so unmittelbar wie die Entscheidung
über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Die parlamentarische Kontrolle über die Entsendung
von deutschen Soldatinnen und Soldaten ist ein hohes Gut und bedarf einer sorgfältigen
Abwägung. Mein besonderer Dank gilt den Soldatinnen und Soldaten, die in den verschiedenen
Mandaten ihren Dienst leisten – oft unter schwierigen Bedingungen und mit großem
persönlichem Einsatz.

Die Umsetzung der Resolution 2292 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und
der Berliner Vereinbarungen zur Überwachung des Waffenembargos gegen Libyen ist ein
wichtiges und unterstützenswertes Ziel. Die Kontrolle der Einhaltung dieses Embargos ist ein
Beitrag zur Eindämmung illegaler Waffenströme über das Mittelmeer. Wir haben aber auch eine
humanitäre Verantwortung in der Welt, die die Bundesregierung nicht bei den
Bundeswehrmandaten ignorieren oder kleinreden darf. Insgesamt überwiegen aus meiner Sicht
jedoch die menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Probleme der Mission EUNAVFOR
MED IRINI so deutlich, dass das Mandat in dieser Form nicht tragbar ist.

Meine ausführliche persönliche Erklärung: