Rede zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

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Es ist eigentlich absurd, aber man konnte bisher Immobilienkäufe in Deutschland mit Bargeld bezahlen. Das war ein gefundenes Fressen für Geldwäsche und die Organisierte Kriminalität. Als Teil des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II, dass gestern durch den Bundestag ging, haben wir nun ein Verbot für die Barzahlung bei Immobilienkäufen beschlossen. Ein überfälliger Schritt.