Die AfD beruft sich sehr gerne auf die Meinungsfreiheit, um ihre Hetze zu rechtfertigen. So auch letzte Woche, als sie das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt hat. Aber das Grundgesetz gibt es nicht à la carte. Wer sich auf den einen Teil bezieht, muss auch die anderen Punkte beachten. Die Pressefreiheit beispielsweise bedeutet der AfD gar nichts. Und dem Artikel 5 steht noch der Artikel 1 voraus, den sie fast schon routinemäßig missachtet.