Statement zum AfD-Verdachtsfall in der Süddeutschen Zeitung 14. Mai 202431. Mai 2024 Der Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall beobachten, entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht in Münster. Über die Folgen des Urteils wird gerade viel diskutiert – so auch ein mögliches Verbotsverfahren. Der Süddeutschen Zeitung gegenüber machte ich deutlich: die AfD ist mit Rechtsterroristen vernetzt und kooperiert mit Diktaturen. Das Urteil soll als Handlungsauftrag für alle berechtigten Verfassungsorgane verstanden werden, um ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Wichtig ist nun, dass das Verfahren präzise und entschlossen vorbereitet wird und dafür braucht es eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern.