Stuttgarter Zeitung: Die Gründe für ein AfD-Verbotsverfahren

Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen. Den vorliegenden Antrag dazu im Bundestag unterstütze ich und gegenüber der Stuttgarter Zeitung habe ich erklärt warum.

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Es ist erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung zeigt. Nicht nur die unwürdigen Vorfälle bei der Konstituierung des Thüringer Landtag Ende September zeigen, wie wenig sie von unserer parlamentarischen Demokratie hält. Deswegen müssen wir handeln.

Wie funktioniert das eigentlich?

Die Hürden sind zurecht sehr hoch. Allein das Bundesverfassungsgericht kann durch Urteil entscheiden, ob eine Partei verfassungswidrig ist. Das sind die Expertinnen und Experten. Der Antrag auf eine entsprechende Prüfung kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Der Antrag geht bald in das parlamentarische Verfahren. Das bedeutet, dass er im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird. Dafür werben wir jetzt.