Rede zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I 20. Mai 20226. September 2023 Russlands Angriffskrieg verlangt eine harte Zäsur. Wir haben zwar Sanktionen in Rekordhöhe verhängt, diese müssen aber auch wehtun. Und das tun sie in Deutschland oft noch nicht. Deswegen arbeiten wir am Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Dazu habe ich gestern im Bundestag geredet, und ein paar Dinge klargestellt. Denn zunächst müssen wir ehrlich sein: Putin und seine Oligarchen können ihre Konten, Villen und Yachten vor unserem Rechtsstaat zu leicht verschleiern. Bis zum 24.02. wurden NUR 341.899,66 Banken eingefroren/identifiziert. Ermittler benötigen mehr Rechtssicherheit! Die kommt jetzt. Behörden erhalten explizit die Möglichkeit für präventive Ermittlungen. Strafbewährte Auskunftspflicht sanktionierter Personen wird abgeschafft. Bei begründeter Gefahr eines Sanktionsverstoßes kann Vermögen jetzt vorläufig sichergestellt werden. Auch z.B. Villen und Yachten Für all diese Instrumente schaffen wir als Koalition eine rechtssichere und effektive Rechtsgrundlage. Deutlich wurde trotz der kurzen Zeit aber auch: Dieser Entwurf kann nur ein erster Schritt bleiben. Insbesondere das Wirrwarr bei den Zuständigkeiten muss ein Ende haben. Deswegen planen wir bereits Sanktionsdurchsetzungsgesetz Nr. 2. Dieses soll eine klare Zuständigkeit auf die Bundesebene bringen. „Rede am 20.05.22 zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ von YouTube anzeigen Click here to display content from YouTube. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen