Update des Straßenverkehrsrecht für Klimaschutz und Sicherheit

Pressemitteilung von Marcel Emmerich

Der Bundestag hat in dieser Woche ein zukunftsweisendes Sicherheits- und Klimaupdate für das Straßenverkehrsrecht beschlossen. Wir verankern Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue Hauptziele im Gesetz. Wir räumen den Kommunen damit endlich einen größeren Gestaltungsspielraum ein, Mobilität für Millionen Menschen in Deutschland sicherer, gesünder und klimafreundlicher zu machen. Städte und Gemeinden können jetzt leichter sichere Radwege, Zebrastreifen einrichten und erhalten einen größeren Spielraum bei Tempo 30.

„Mit dieser Gesetzesnovelle erfüllen wir eine zentrale Forderung der Städteinitiative von über 950 Kommunen, in der sich auch Ulm beteiligt. Damit sie umgesetzt werden kann, muss der Bundesrat mit der Straßenverkehrsordnung nachziehen.“

Marcel Emmerich

Die Menschen in Deutschland wollen sicher zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein und viele sind in ihrem Alltag auf Bus und Bahn angewiesen. Das veraltete Straßenverkehrsgesetz war voll hoher Hürden, wenn es um die Einrichtung neuer Zebrastreifen, Radwege, Busspuren und weitere Maßnahmen für eine sichere und moderne Stadt ging. Kommunen mussten bisher aufwändig Gefahren nachweisen, um Fuß- und Radverkehr zu fördern und Wege selbst zu gestalten. 

Dies wird dank des Updates nun deutlich einfacher. Künftig müssen auf einer Straße nicht erst Menschen verunglücken, bevor die Kommune einen sicheren Radweg einrichten kann. Kommunen können die Schulwege unserer Kinder sicherer machen und dafür sorgen, dass Radfahrende stress- und angstfrei unterwegs sind. Städte und Gemeinden können Busspuren aus Klimaschutzgründen anordnen. In der Folge wird Bürokratie abgebaut und Verfahren werden effizienter. Die Demokratie vor Ort wird gestärkt, weil kommunale Beschlüsse auch umgesetzt werden können und nicht am alten Verkehrsrecht scheitern. 

Hintergrund:
Damit die Kommunen die neuen Spielräume des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) anwenden können, müssen sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt werden. Letzteres ist im Bundesrat zustimmungspflichtigen. Die Bundesregierung hat inzwischen auch einen Entwurf für eine neue StVO vorgelegt. Er enthält einige gute Punkte: Hürden für Fußwege, Radwege und Busspuren werden abgebaut, der ÖPNV soll künftig bevorrechtigt werden können. Auch bei der Parkraumbewirtschaftung erhalten die Kommunen mehr Möglichkeiten. Allerdings schöpft die StVO-Novelle den neuen Rahmen des StVG nicht aus. Bei Tempo 30 bleiben viele bürokratische Hürden, der Schilderwald wird kaum gelichtet. Hier ist der Bundesrat gefordert, nachzubessern. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Kommunen selbst entscheiden können, wo Tempo 30 vor Ort sinnvoll ist.

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